Die Organe der Genossenschaften sind:

  • Generalversammlung
  • Vorstand
  • Revisionsstelle

 

Die Generalversammlung

In den Zuständigkeitsbereich der Generalversammlung fallen:

  • die Annahme und Abänderung der Statuten
  • die Annahme und Abänderung der Vorschriften über die Vermietung der Freidorfhäuser und anderer Wohneinheiten der Genossenschaft
  • die Annahme und Abänderung des Reglements der Wohlfahrtskasse und des Wohlfahrtsfonds
  • die Wahl und Abberufung von Vorstand und Präsident/-in sowie die Wahl von Tagespräsident/-in und Revisionsstelle
  • die Entgegennahme und Genehmigung des Jahresberichtes des Vorstandes
  • die Abnahme der Jahresrechnung und die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
  • die Entlastung des Vorstandes
  • die Beschlussfassung der Entschädigungen von Organen und Kommissionen
  • die Beschlussfassung über Ausgaben, deren Gegenstand den Betrag von CHF 250'000.-- übersteigt
  • die teilweise oder vollständige Veräusserung oder der Erwerb von Grundstücken und Liegenschaften
  • die Erledigung von Rekursen gegen Ausschliessungsbeschlüsse des Vorstandes
  • die Beschlussfassung über die Einsetzung einer Liegenschaftsverwaltung
  • die Beschlussfassung über Verträge mit Coop
  • die Beschlussfassung über Auflösung oder Fusion der Genossenschaft
  • die Beschlussfassung über alle weiteren Gegenstände, die durch Gesetz oder Statuten der Generalversammlung vorbehalten sind, oder die vom Vorstand der Generalversammlung unterbreitet werden.


Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich bis Ende April statt und wird vom Vorstand einberufen.

 

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus sieben oder mehr Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden auf vier Jahre gewählt und sind wieder wählbar.
Der Vorstand ist im Rahmen der gesetzlichen und statuarischen Bestimmungen für die Verwaltung und für alle Geschäfte der Genossenschaft zuständig, die nicht ausdrücklich der Generalversammlung oder der Revisionsstelle vorbehalten sind. Der Vorstand kann besondere Kommissionen einsetzen und deren Geschäftsgang ordnen.

Coop hat das Recht, einen Delegierten zu bezeichnen, welcher für eine offene Kommunikation zwischen der Gründerin (Coop) und der Genossenschaft unterstützt sowie die Interessen der Coop vertritt. Der Delegierte wird zu jeder Sitzung des Vorstandes und zur Generalversammlung eingeladen.

Die Genossenschaft hat ihrerseits das Recht, ein Mitglied in den Stiftungsrat der Stiftung zur Förderung von Siedlungsgenossenschaften in Muttenz zu delegieren, welches vom Vorstand bestimmt wird und die Interessen der Genossenschaft vertritt.

 

Die Revisionsstelle

Als Revisionsstelle wird ein nach den Bestimmungen des Revisionsaufsichtsgesetztes (RAG) zugelassener Revisionsexperte oder Revisor gewählt. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre.

Hinweis: Massgeblich ist der Wortlaut der Statuten.

 

 

Statuten

Hier finden Sie die aktuellen Statuten der Siedlungsgenossenschaft Freidorf (PDF).

 

 

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